KOMENCO

Das Projekts „KOMENCO” wird durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) gefördert und bietet Unterstützung für mehrere Zielgruppen. Zum einen richtet sich das Beratungs- und Betreuungsangebot an nicht dauerhaft bleibeberechtigte Personen im und nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren, darunter auch die besondere Zielgruppe unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF). Zum anderen beraten wir Migranten in Haft.
Asylverfahrensberatung
Angebote:
- Beratung zu Fragen im Asylverfahren (Zum Beispiel: Was ist die Anhörung beim Bundesamt? Was kann ich tun, wenn ich einen negativen Bescheid erhalten habe?)
- Begleitungen zur Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Beratung zu alltagsrelevanten Fragen (Zum Beispiel: Was kann ich tun, um in einer bestimmten Stadt wohnen zu können? Wo finde ich Hilfe bei gesundheitlichen Problemen?)
- Vermittlung zu anderen Angeboten (Zum Beispiel: Wo finde ich einen Anwalt?)
- Beratung in der Muttersprache durch Sprachmittler möglich
Ansprechpartner
Frau Gottschalk (M.A.)
Tel.: 0371 495 127 55
Fax: 0371 495 127 55
E-Mail: komenco@agiua.de
Haftbetreuung
In der JVA Chemnitz in Reichenhain sind weibliche Untersuchungs-, Straf- und Abschiebegefangene untergebracht. In unserem Projekt betreuen wir speziell die ausländischen Gefangenen in Straf- und Abschiebungshaft, in Einzelfällen auch in Untersuchungshaft. Gerade die Inhaftierung zur Vorbereitung oder Sicherung einer Abschiebung ist eine extrem psychisch belastende Situation und stellt die Betroffenen vor viele Probleme. Rechtliche Schritte oder organisatorische Maßnahmen müssen innerhalb kürzester Zeit eingeleitet werden und sind für ausländische Inhaftierte oft kaum überschaubar.
Wir sind Ansprechpartner für alltägliche und rechtliche Probleme, vermitteln im Kontakt nach außen mit der Familie oder Freunden und Bekannten, bereiten auf eine angeordnete Abschiebung vor und bieten die Möglichkeit der Kommunikation mit Hilfe ehrenamtlicher Sprachmittler
Angebot:
- Besuche in der JVA Chemnitz
- Beratung zu möglichen Perspektiven in der Abschiebungshaft (Zum Beispiel: Welche Möglichkeiten bestehen, in Deutschland bleiben zu können? Was erwartet mich in meinem Heimatland?)
- Vermittlung zwischen Inhaftierten und MitarbeiterInnen der JVA
- Vermittlung zu anderen Angeboten und Fachdiensten (Zum Beispiel: Wo finde ich einen Anwalt?)
- Kontaktvermittlung zu Verwandten
- Hilfestellung bei der Regelung privater und behördlicher Angelegenheiten (Zum Beispiel: Wie schreibe ich einen Brief an meinen Anwalt? Wer löst meine Wohnung auf?)
- Beratung in Muttersprache durch den Einsatz von Sprachmittlern möglich
Ansprechpartner
Frau Berger
Tel.: 0371 495 127 56
Fax: 0371 495 127 55
E-Mail: ibbz@agiua.de
Asylverfahrensberatung UMF
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind eine besonders schutzwürdige Gruppe in der Migrationssozialarbeit. Laut Asylverfahrensgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind sie bereits ab ihrem 16. Lebensjahr im Asylverfahren allein handlungsfähig. Das Asylverfahren ist jedoch ein sehr komplexes Verfahren, das Minderjährige, die ohne Sorgeberechtigten gerade erst nach Deutschland eingereist sind, zwangsläufig oft überfordert. Selbst die Situation in der Anhörung zum Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollten Minderjährige nach Möglichkeit nicht allein bewältigen müssen. Dort allein einem Anhörer und einem fremden Dolmetscher gegenüber zu sitzen und die eigene traumatische Vergangenheit und Fluchtgeschichte detailliert darlegen zu müssen, entspricht nicht dem Schutzgedanken für Kinder und Jugendliche. Wir bieten den Jugendlichen, die sich im Asylverfahren befinden, sowie im Bedarfsfall auch ihren Vormündern Beratung zu asylverfahrensrechtlichen Fragen. Außerdem bereiten wir die Jugendlichen auf ihre bevorstehende Anhörung vor und begleiten sie – wenn nicht ein Sorgeberechtigter am Termin teilnimmt – auch persönlich zum Termin.
Angebot:
- Beratung zu Fragen im Asylverfahren (Zum Beispiel: Was ist die Anhörung beim Bundesamt? Was kann ich tun, wenn ich einen negativen Bescheid erhalten habe?)
- Vorbereitung auf und Begleitung zum Anhörungsgespräch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Beratung zu Möglichkeiten der Schul- und Berufsausbildung (Zum Beispiel: Kann ich in Deutschland eine Schule besuchen? Wie finde ich eine Ausbildung?)
- Vermittlung zwischen Jugendlichen und Vormündern bzw. zu anderen Angeboten (Zum Beispiel: Wo finde ich einen Anwalt?)
- Hilfe beim Schriftverkehr mit Behörden und externen Stellen
- Beratung in der Muttersprache durch Sprachmittler möglich
Ansprechpartner
Frau Rola Saleh
Tel.: 0371 495 127 55
Fax: 0371 495 127 55
E-Mail: komenco@agiua.de

Das Projekt „KOMENCO” wird gefördert durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF).




